Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Firma Open Area Cansin Günay Rene Buckbesch GbR

Stand: 01.08.2023

 

 

Open Area Cansin Günay Rene Buckbesch GbR

Hohenzollernring 71

22763 Hamburg

 

Tel.: +49 177 180 11 97 

Mail: [email protected]

Steuernr.: 45/649/01925 

 

1.    Geltungsbereich

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Open Area Cansin Günay Rene Buckbesch GbR  nachstehend Tanzschule genannt  mit seinem Vertragspartner  nachstehend Mitglied  genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

Die Tanzschule Openarea hat sich zum Ziel gesetzt qualitativ hochwertigen Tanzunterricht zur Vorbereitung auf den Beruf als Tänzer / Tänzerin anzubieten. Dabei werden die Tanzschüler insbesondere darin geschult Choreografien in kurzer Zeit zu lernen und diese zu performen. Während des Unterrichts sind zielführende Fragen ausdrücklich erwünscht. Um den Weg in den Beruf zu erleichtern und um Bühnenerfahrung zu sammeln bietet die Tanzschule neben dem Unterricht noch zwei Tanz-Formationen an, die an Wettkämpfen teilnehmen und bei Veranstaltungen auftreten. Selbstverständlich ist auch jeder andere Tanzbegeisterte bei uns willkommen, egal ob Einsteiger, Fortgeschritten oder Profi.

 

 

 

2.    Vertragsgegenstand

 

2.1        Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

 

2.2        Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt die Tanzschule selbst Sorge und stellt das Mitglied von eventuellen Verpflichtungen frei.

 

 

 

3.    Zustandekommen des Vertrages

 

3.1        Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch das Mitglied (Angebot) und dessen Annahme durch die Tanzschule zustande. 

 

3.2     Die Tanzschule hat das Recht, für den Unterricht bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nach eigener Maßgabe eine Vertretung für den Dozenten einzusetzen und/oder den Dozenten zu wechseln. Es obliegt dem/der Dozenten zu entscheiden, ab wie vielen Teilnehmern der Unterricht stattfinden kann. Sollten zu einer Unterrichtsstunde nicht ausreichend Schüler anwesend sein, besteht die Möglichkeit, dass das Training entfällt. Sollte eine Unterrichtsstunde aufgrund von Krankheit der/des Dozenten o.ä. ausfallen, so wird es dem Mitglied frühzeitig mitgeteilt. Die Guthabenpunkte werden in diesem Fall erstattet. Es fällt für jede Anmeldung eine Aufnahmegebühr in Höhe von 25 Euro an. (Erstaufnahme) Die monatliche Gebühr ist jeweils zum 1. eines jeden Vertragsmonats und die Aufnahmegebühr mit der 1. monatlichen Vertragsgebühr fällig. Die Gebühren werden per SEPA eingezogen.

 

3.3     Mit der Bestätigung der AGBs wird das Sepa-Mandat bestätigt und die Tanzschule wird berechtigt, die monatlichen Zahlungen vom Konto des Mitglieds einzuziehen. 

 

3.4     Durch eine Software ist es der Tanzschule möglich den Mitgliedern wöchentliche Guthabenpunkte gutzuschreiben. Mit diesen können sich die Mitglieder über die OpenArea App wöchentlich frei zu Unterrichtsstunden eintragen. Hierzu benötigt das Mitglied ein Benutzerkonto, welches im Webshop/Onlineshop der Tanzschule erstellt werden kann. Sollte ein Kurs ausgebucht sein, können Mitglieder sich auf eine Warteliste setzen und erhaltet eine Benachrichtigung, sollte ein Platz frei werden. Sollte ein Mitglied zu einer gebuchten Stunde nicht kommen können, dann kann die Stunde bis zu 24 Stunden vor Stundenbeginn per App storniert werden. Punkte für spätere Stornierungen werden nicht erstattet. Stundenguthabenpunkte werden sonntags verteilt und sind 4 (vier) Wochen lang gültig und werden bei nicht Nutzung automatisch nach dieser Zeit gelöscht.  Die Guthabenregelung entfällt für die Stunden des Formationstrainings. Sollten Formationstrainings ausfallen oder der Schüler nicht zum Training kommen besteht kein Anspruch auf ein Nachholstunde. Durch Zusatztraining an Wochenenden vor Meisterschaften oder diversen Videoprojekten werden die verpassten Stunden pauschal ausgeglichen. 

 

3.5     Im Webshop haben Mitglieder die Möglichkeit aus verschiedenen Mitgliedschaftsmodellen auszuwählen. Neben den Mitgliedschaften ist es ebenfalls möglich einzelne Stunde oder Zehnerkarten zu erwerben. 

 

3.6     Um Pünktlichkeit wird gebeten. Wenn das Mitglied den Gruppenunterricht stört, belastet oder auffallend häufig zu wichtigen Proben fehlt, kann das Mitglied vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der Vertrag wird durch den Ausschluss aus dem Unterricht nicht beendet. Die Tanzräume dürfen nicht mit Straßenschuhen, schwarzen/farbigen Sohlen oder dreckigen Füßen betreten werden, widrigenfalls trägt das Mitglied im Fall der hierdurch verursachten Verunreinigung die Kosten für eine fachgerechte Reinigung. 

 

 

 

4.    Vertragsdauer, Steuersatz & Kündigung

    

Alle Preise verstehen sich pro Person und sind nicht übertragbar. Es handelt sich je nach Wahl um einen 3(drei)-, 6(sechs)-, oder 12(zwölf)-Monats- Vertrag. Die Formationsmitgliedschaften (Oblivion, HolyGrail, Essence, Sincereity, aspireElite, prioryElite, Dynasty, Sincerity, usw.) laufen 12 Monate.  Alle Mitgliedschaften verlängern sich um weiteren 3 (drei), 6(sechs) oder 12(zwölf) Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor Verlängerungen, schriftlich gekündigt wird. Die Leistung ist gemäß § 4 Nr. 21. Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG umsatzsteuerfrei.

 

 

 

5.    Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

 

5.1        Die von der Tanzschule zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

 

5.2        Die Tanzschule stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern das Mitglied nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

 

5.3        Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

5.4        Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Mitglieds eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von der Tanzschule bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern das Mitglied dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

 

 

 

6. Datenschutz, Urheberrecht und Bildaufnahmen

 

Choreographien, Schrittsätze oder andere geistige Schöpfungen der Dozenten genießen Urheberrechtsschutz. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die Tanzschule ist zudem berechtigt, selbst oder durch Dritte von Unterrichtseinheiten Bildaufnahmen ohne Vergütung zu erstellen, zu vervielfältigen und auf sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Die hiermit verbundene Beschränkung des Rechts am eigenen Bild akzeptieren Mitglieder, Nutzer und Besucher ersatzlos. Sollten Mitglieder nicht auf Bildaufnahme in Form von Fotos und Videos erscheinen wollen, so ist dies unmittelbar vor Aufnahme dem jeweiligen Dozenten mitzuteilen. Mitglieder, Nutzer und Besucher dürfen keine eigenen Bildaufnahmen anfertigen, ausser der Dozent hat es explizit erlaubt. 

 

 

 

7.    Haftung

 

7.1    Die Anmeldung der Minderjährigen bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Dieser erklärt sein Einverständnis, dass die Tanzschule keinerlei Aufsicht über den Minderjährigen ausübt. Dies betrifft insbesondere auch den Weg zur Tanzschule und zurück, sowie auf jeglichen Auftritten und Wettbewerben und der entsprechenden Hin - und Rückreise zum Veranstaltungsort. Die gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen haften zudem neben dem Minderjährigen für die Kursgebühren gesamtschuldnerisch. Die Tanzschule schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners oder Nutzers oder von Besuchern aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Gegenständen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese Schäden auf einer fahrlässigen oder vorsätzlicher Pflichtverletzung als auch die Haftung für sonstige Schäden, sofern diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung wesentlicher Vertragspflichten der Tanzschule, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte, beruhen. Die Teilnahme am Unterricht, so wie bei diversen Projekten und Shows geschieht auf eigene Gefahr.

 

7.2        Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

 

 

8. Gerichtsstand

 

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

 

 

9.    Salvatorische Klausel

    

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.